Das World Economic Forum (WEF) in der Schweiz im Januar eines jeden Jahres lässt die Herzen von Spottern höherschlagen: Zu keiner anderen Gelegenheit kommen so viele Regierungsflugzeuge und Business Jets zusammen wie zum WEF. Auf den Flugplätzen Zürich, Dübendorf, St. Gallen-Altenrhein und Friedrichshafen parken die VIP- und VVIP-Flugzeuge, wenn ihre Passagiere in Davos tagen.
In diesem Jahr findet das WEF vom 22. bis zum 25. Januar statt. Deswegen wird vom 21. bis zum 26. Januar die freie Nutzung des Luftraums und der Flugplätze in der Region um den Tagungsort eingeschränkt. Piloten der Allgemeinen Luftfahrt müssen dies in ihrer Flugplanung unbedingt beachten. Sowohl die Schweizer Luftwaffe als auch das österreichische Bundesheer wachen mit militärischen Mitteln und mit Fightern über die Wahrung der Lufthoheit.

Während des Weltwirtschaftsforums in der Schweiz sind in der Woche vom 21. Januar bis zum 26. Januar 2019 Luftraumbeschränkungen in Kraft. © Bundesamt für Zivilluftfahrt
Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt teilt dazu mit: „In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.
Sonderregelungen für einige Flugplätze
Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.
Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind ab dem 21. Januar 2019 auch die andern Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen erlässt die Kantonspolizei des Kanton Graubünden.Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS) zu entnehmen.“
Bob Fischer
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