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BAZL erteilt Ju 52 der JU-AIR Flugverbot!

Schwerer Rückschlag für die schweizerische JU-AIR aus Dübendorf: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat bei der Untersuchung des Wracks der am 4. August abgestürzten Ju 52 schwere Strukturschäden an den Tragflächenholmen festgestellt, die bei normalen Wartungsarbeiten nicht gesehen werden konnten. Deshalb hat es bis auf weiteres ein Flugverbot für die beiden verbliebenen Oldtimer der JU-AIR ausgesprochen.

20.11.2018

Die Junkers Ju 52 HB-HOS und HB-HOP müssen am Boden bleiben, bis sichergestellt ist, dass sie weder von Korrosion noch von Rissen im Holm betroffen sind. © JU-AIR

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) aus Bern hat ein sofort gültiges, vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Oldtimer-Flugzeuge Ju 52 der JU-AIR ausgesprochen. Die Untersuchung des Wracks der am 4. August 2018 abgestürzten Ju 52 durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hatte schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme ergeben. Diese konnten bei normalen Wartungsarbeiten und Inspektionen nicht festgestellt werden. Sie stehen aber nach heutigem Kenntnisstand in keinem Zusammenhang mit dem Absturz vom 4. August. Die technischen...

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Über Bob Fischer

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Bob Fischer ist PPL-Inhaber mit diversen Ratings. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Luftfahrtmagazinen auf der ganzen Welt. Bob hat eine große Erfahrung in Air-to-air-Fotografie mit Jets, Kolbenmotor- und Turbopropflugzeugen. Er hat mehr als 40 Jahre für der CAA-NL gearbeitet, sein letzter Job war Inspekteur für Flugausbildung in den Niederlanden.

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