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FAA vereinfacht Verfahren zum Verstecken von ADS-B-Daten

Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat ein Programm gestartet, mit dessen Hilfe Flugzeugeigner und -betreiber online die Sichtbarkeit der Daten ihres Flugzeugs auf Flugverfolgungswebsites einschränken oder unterbinden können. Ab 1. Januar 2020, wenn ADS-B verpflichtend in den USA vorgeschrieben ist, soll das Programm ebenfalls laufen.

5.11.2019

Die US-Luftfahrtbehörde FAA macht es Flugzeugeignern und -betreibern ab 1. Januar 2020 einfacher, flugzeugbezogene Daten trotz ADS-B vor der Öffentlichkeit zu verstecken. © Flightaware.com

Geschäftsreiseflugzeuge sind wichtige Werkzeuge. Sie bringen unter anderem Manager zu wichtigen Terminen, von denen aber nicht jeder erfahren soll, dass sie stattfinden, weil zum Beispiel eine Übernahme einer Firma verhandelt oder eine strategische Partnerschaft angebahnt wird. Außerdem verweisenLuftfahrtverbände auch auf eine potenzielle Sicherheitsgefährdung, wenn bekannt ist, dass ein Flugzeug mit einem hochrangigen Firmenvertreter zu einem bestimmten Flugplatz fliegt. Wer mit Hilfe von Flugverfolgung-Websites wie Flightradar24.com oder Flightaware.com die Flugzeuge einzelner Unternehmen gezielt verfolgt, kann daraus klare Schlüsse ziehen. Verbände...

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Über Volker K. Thomalla

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Volker K. Thomalla ist Chefredakteur von aerobuzz.de. Er wurde 2021 mit dem Aerospace Media Award (Kategorie Business Aviation) ausgezeichnet. Er berichtet seit 40 Jahren als Journalist über die Luft- und Raumfahrt. Von 1995 bis 2016 leitete er als Chefredakteur die Redaktion aerokurier, von 2000 bis 2016 zusätzlich die Redaktionen FLUG REVUE und Klassiker der Luftfahrt. Thomalla war zwischen 2016 und 2020 Chefredakteur des englischsprachigen Business-Aviation-Magazins BART International. Er hat mehrere Bücher über die Luftfahrt geschrieben und als Privatpilot auch praktische Flugerfahrung gesammelt.

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