„Ich hoffe, dass die Zulassung von Garmin-Autopiloten in unseren ULs von TL Ultralight in diesem Jahr über die Bühne geht und wir die Genehmigung für den Einbau vom LBA bekommen“, sagt Götz Vogel. Für den 65-jährigen Fluglehrer ist der Autopilot im UL vor allen Dingen ein Sicherheitsfeature, das zu den heutigen Ultraleichtflugzeugen auch passt. Immerhin sind die Piloten der Luftsportgeräte mit mittlerweile 600 Kilogramm maximaler Abflugmasse und Reisegeschwindigkeiten von über 200 km/h ganz bequem europaweit unterwegs: „Damit stehen die ULs...
Jetzt kommt der Autopilot auch in Deutschland ins UL
Ein Autopilot im Ultraleichtflugzeug (UL) war in Deutschland – im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern – bisher nicht erlaubt. Zusammen mit dem Personal wechselte beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) auch die Meinung zum Betrieb von Autopiloten in Luftsportgeräten. Aktuell befindet sich das Erprobungsprogramm für die deutsche Zulassung in der letzten Phase.
Das Erprobungsprogramm für Autopiloten im UL soll in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden. © TL Ultralight
zum Aerobuzz.de
Heiko Link ist Journalist und Podcaster, der in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Seine bevorzugte Berichtsform ist die humorvolle Reportage, die er am liebsten über Flugzeug-Selbstbauer schreibt. Baugeschichten und technische Themen begeistern ihn in der Luftfahrt und auch am Boden, beim Hoch- und Tiefbau. Fliegerische Erfahrung hat der Ostwestfale als Drachen-, Gleitschirm- und UL-Pilot gesammelt.
4 Kommentare
Großartig! Vielen Dank an alle, die daran mitgearbeitet haben, Luftsportgeräte sicherer zu machen.
Sorry, wenn ich lese, dass das LBA für UL‘s gefragt sei, versteh ich, gelinde gesagt die Welt nicht mehr. Die beauftragten Luftsportgeräteverbände unterliegen nicht dem LBA. Sie mögen sich vielleicht austauschen, sind aber beide nebeneinander der Behörde für Digitales und Verkehr untergliedert. Somit ist das LBA keine übergeordnete Institution für die Luftsportgeräteverbände und kann somit auch keinen direkten Einfluss auf sie nehmen geschweige denn, etwas bestimmen oder freigeben.
Hallo Ingo, da bist du leider im Irrtum!
Die beiden Verbände DAeC & DULV unterstehen dem LBA! Das LBA ist weisungsbefugt und überprüft auch beide Verbände.
Das ist nach der Auflastung die gescheiteste Innovation in der UL Szene. Hilfreich, entlastend und lebensrettend. Endlich das Erreichen des legalen Fliegens im UL Heightechbereich. Gratulation für diesen Schritt an alle, die sich aktiv dafür eingebracht haben.