Mit der am 19. Dezember 2017 veröffentlichten NfL 2-382-17 passt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) das deutsche Recht an das Europarecht an und schafft die bislang vorgeschriebene jährliche Avionik-Nachprüfung ab. Was auf den ersten Blick eine sinnvolle Maßnahme ist, könnte aber für einige Flugzeugbesitzer zu einer Verteuerung der Avionik-Wartung führen, denn nun gelten die Instandhaltungsmaßnahmen der Avionikhersteller. Für Transponder gilt künftig eine zweijährige Überprüfung.
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NfL veröffentlicht: Avionik-Nachprüfung entfällt
Mit der jetzt erfolgten Veröffentlichung der NfL 2-382-17 entfällt die jährliche Avionik-Nachprüfung ab sofort. Nun gelten die von den Avionikherstellern vorgeschriebenen Intervalle, und das ist nicht für alle Flugzeugbesitzer eine gute Nachricht.

Das Garmin G1000 NXi-Cockpit ist deutlich leichter als die erste Generation von Garmins Glascockpit. © Garmin International
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Volker K. Thomalla ist Chefredakteur von aerobuzz.de. Er wurde 2021 mit dem Aerospace Media Award (Kategorie Business Aviation) ausgezeichnet. Er berichtet seit 40 Jahren als Journalist über die Luft- und Raumfahrt. Von 1995 bis 2016 leitete er als Chefredakteur die Redaktion aerokurier, von 2000 bis 2016 zusätzlich die Redaktionen FLUG REVUE und Klassiker der Luftfahrt. Thomalla war zwischen 2016 und 2020 Chefredakteur des englischsprachigen Business-Aviation-Magazins BART International. Er hat mehrere Bücher über die Luftfahrt geschrieben und als Privatpilot auch praktische Flugerfahrung gesammelt.
Ein Kommentar
Was bedeutet denn „…welche spätestens alle zwei Jahre eine Funktionsfähigkeitsprüfung vorschreiben…“?
Das kann ja auch bedeuten: Langen Information rufen und um Transponder-Check bitten. Besser kann man die Funktionsfähigkeit ja eigentlich gar nicht prüfen.
Wär ja zu schön um wahr zu sein, wenn es so einfach ginge…