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Olympische Sommerspiele: Ein Albtraum für die Luftfahrt

Die Flugbeschränkungen – sowohl für den Sicht- als auch den Instrumentenflug – während der gesamten Dauer der Olympischen und der Paralympischen Spiele vom 26. Juli bis zum 8. September 2024 sind sehr umfangreich, bis hin zu einem vollständigen Flugverbot in einem Umkreis von 150 Kilometern während der Eröffnungsfeier. Wir zeigen hier die Einzelheiten dieser Einschränkungen und die Links zu den offiziellen Texten.

18.06.2024

Die Flughäfen von Paris werden während der Eröffnungsfeier der Olympischen Sommerspiele komplett geschlossen. © Volker K. Thomalla

Piloten, die in diesem Sommer in Frankreich fliegen wollen, müssen sich auf umfangreiche und großräumige Einschränkungen gefasst machen, die nicht nur während der Olympischen Sommerspiele in Paris, sondern auch während der Paralympischen Sommerspiele gelten. Ab dem 26. Juli 2024 – dem Tag der Eröffnungsfeier, wird der französische Luftraum, insbesondere über dem Großraum Paris, stark von den Olympischen Spielen beeinflusst. Die zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden haben Vorkehrungen getroffen, um den Zugang zu bestimmten Lufträumen für VFR- und IFR-Flüge während der gesamten Dauer der Olympischen und Paralympischen Spiele, die vom 26. Juli bis zum 8. September 2024 dauern, zu regeln.

Um den Schutz der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele zu gewährleisten, wurde am 2. Mai 2024 das SUP AIP 095/24 veröffentlicht. Darin wird die Einrichtung einer TIZ (Temporary Interdiction Zone) mit einem Radius von 80 nautischen Meilen (150 Kilometer) vom Boden und ohne vertikale Begrenzung angegeben, die sich von Abbeville (LFOI) bis Aubigny (LFEH) von Norden nach Süden und von Mortagne aux Perche (LFAX) bis Vatry (LFOK) von Westen nach Osten erstreckt.

Die Luftraumbeschränkungen während der Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris umfassen ein riesiges Gebiet. © Government Francais/SIA

In dieser Zone werden ab dem 26. Juli 2024 um 16.30 Uhr Lokalzeit sämtliche VFR- und IFR-Flüge verboten. Die Flughäfen Orly und Paris Charles-de-Gaulle werden dann geschlossen. Eine Stunde vor Inkrafttreten der TIZ, also um 15.30 Uhr, werden alle Flugpläne für Ziele innerhalb der Zone oder durch sie hindurch abgelehnt. Die TIZ wird am selben Abend um 22.00 Uhr deaktiviert. Flüge vom Charles-de-Gaulle-Flughafen aus sind mit Genehmigung des zivil-militärischen Koordinationszentrums für Flugbetrieb, das die TIZ verwaltet, möglich.

Während der gesamten Dauer der Olympischen und Paralympischen Spiele, vom 22. Juli bis zum 8. September 2024, werden außerdem eine TIZ und drei TRZ (Temporary Regulated Zones) aktiv sein, die sich vertikal vom Boden bis FL195 erstrecken. Einzelheiten zum Verlauf der verschiedenen Zonen sind im SUP AIP 096/24 enthalten.

Während der Aktivierung der Coubertin TIZ werden die Flugplätze Enghien-Moisselles (LFFE), Beynes-Thiverval (LFPF) und Chelles-Le Pin (LFPH) komplett gesperrt. Für den VFR-Verkehr werden Flugrouten veröffentlicht, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Flugplan und Fluggenehmigung sind gesondert einzureichen

Für VFR-Flüge, die im Gegensatz zu Kameraflugzeugen oder Fluggeräten der Sicherheitskräfte, nichts mit den Olympischen Spielen zu tun haben, werden „Vertrauensnetze“ („réseaux de confiance“) auf Flugplätzen eingerichtet, auf denen der Verkehr erlaubt ist und die sich in der Zone der TRZ und ITZ befinden. Das AIC France A 07/24 enthält Einzelheiten über die Vorgehensweise, sollte man während dieses Zeitraums von einem der Flugplätze starten wollen.

Ein Pilot muss beim „Vertrauensnetz“ seines Flugplatzes eine Fluggenehmigung beantragen. Sobald er die Genehmigung erhalten hat, muss für jeden Flug erneut eine Flugabsicht beim Vertrauensnetz eingereicht werden. Die Koordinierungsstelle für zivil-militärische Flugoperationen validiert den Antrag oder lehnt ihn ab. Für jeden Flug muss ein Flugplan eingereicht werden, in dem die Referenz der erhaltenen Genehmigung angegeben ist. Eine Ergänzung zum AIC soll in Kürze veröffentlicht werden und die Kontaktdaten der vertrauenswürdigen Netzwerke enthalten.

Zu beachten ist, dass für VFR-Flüge nach Persan Beaumont (LFPA), Le Plessis Belleville (LFPP), Meaux Esbly (LFPE), La Ferté-Alais (LFFQ), Les Mureaux (LFXU), Lognes (LFPL), Paris-Saclay-Versailles (ex Toussus-le-Noble) (LFPN), Saint Cyr (LFPZ) und Chavenay (LFPX) eine Zwischenlandung in Melun oder Pontoise zwingend vorgeschrieben ist, um dort „die Sicherheitskontrollen zu erfüllen“. 

Wer nicht unbedingt in diesem Zeitraum dort fliegen muss, sollte den französischen Luftraum in diesem Sommer meiden.

Weiterführende Links:

SUP AIP 095/24

SUP AIP 096/24

AIC France A07/24

Fabrice Morlon

 

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