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Die DGAC hat die Air Antilles gegroundet

Die französische Regionalfluggesellschaft Air Antilles ist erneut in Schwierigkeiten geraten. Nun hat die Zivilluftfahrtbehörde DGAC ihr die Flugbetriebserlaubnis bis auf weiteres entzogen.

12.12.2025

Die französische Zivilluftfahrtbehörde DGAC hat der Air Antilles am 8. Dezember 2025 ein Flugverbot auferlegt. © Air Antilles

Die im französischen Überseedepartment Guadeloupe ansässige Fluggesellschaft Air Antilles musste ihren gesamten Flugbetrieb einstellen, nachdem die französische Zivilluftfahrtbehörde DGAC (Direction générale de l’aviation civile) die Betriebserlaubnis der Airline vorübergehend ausgesetzt hat. Laut Air Antilles wurde diese Entscheidung von der DGAC einseitig getroffen und hat am 8. Dezember zur sofortigen Einstellung aller Flüge geführt.

In einer Mitteilung an die Passagiere auf ihrer Website schrieb die Regionalfluggesellschaft: „Die Betriebserlaubnis der Air Antilles ist vorübergehend ausgesetzt… Folglich ist unser Flugbetrieb eingestellt.“ Die Fluggesellschaft fügte hinzu, dass alle Teams mobilisiert seien, um die betroffenen Reisenden zu unterstützen, und bat die Passagiere, ihre E-Mails und Anrufe regelmäßig auf Aktualisierungen zu überprüfen.

Das Flugverbot gilt bis auf weiteres

Die Aussetzung des Flugbetriebs durch die DGAC ist ein seltener Vorgang und erfolgte nach einer Prüfung, die zusätzliche Dokumenten- und Organisationsprüfungen innerhalb des Unternehmens erforderlich machte. Air Antilles betreibt eine Flotte von zwei ATR 72-600, eine ATR42 und eine DHC-6 Twin Otter.

Dieser erneute Rückschlag nährt die Besorgnis um die Stabilität von Air Antilles, die bereits 2023 unter gerichtliche Liquidation gestellt wurde, bevor sie unter neuer Führung den Betrieb wieder aufnehmen durfte. Ein Zeitplan für die Wiederaufnahme des Flugbetriebs ist noch nicht bekannt.

Bob Fischer

 

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