Ab heute (15. Januar 2026) dürfen Powerbanks an Bord von Flügen der Lufthansa Group weder benutzt noch geladen werden. Zur Lufthansa Group gehören Lufthansa, Lufthansa City, Eurowings, Swiss, Edelweiss, Brussels Airlines, Austrian Airlines, Air Dolomiti und Discover. Jeder Passagier darf maximal zwei Powerbanks im Handgepäck mitführen. Die Geräte dürfen aber nur in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht im Handgepäck in den Overhead-Compartments platziert werden.
Die Mitnahme im Aufgabegepäck ist verboten
Aus Sicherheitsgründen ist die Beförderung von Powerbanks und E-Zigaretten im aufgegebenen Gepäck oder deren Aufbewahrung in den Gepäckfächern nicht gestattet. Powerbanks waren immer wieder an Bord von Flugzeugen Auslöser für Brände.
Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh müssen vorab von der Fluggesellschaft zugelassen werden. Zugelassene medizinische Geräte sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Die Regelungen zu Powerbanks basieren nach Angaben der Lufthansa Group auf den aktuellen Empfehlungen der zuständigen Luftfahrtbehörden EASA und FAA sowie des Airline-Verbands IATA und der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO.
Bob Fischer
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