Nach dem Absturz einer Mahindra Aerospace Airvan 8 in Schweden am 14. Juli dieses Jahres hat die EASA das Muster durch die Veröffentlichung einer Emergency Airworthiness Directive (EAD 2019-0177-E) vorübergehend gegroundet. Flugzeuge dieses Typs dürfen derzeit nur Überführungsflüge durchführen. Die Luftfahrtbehörden in Australien und in Neuseeland sind dem Schritt der europäischen Agentur für Flugsicherheit gefolgt und haben dem Muster ebenfalls bis zum 3. August ein Flugverbot erteilt.
EASA groundet die Mahindra Airvan 8 vorübergehend
Die EASA hat der Airvan 8 des australischen Herstellers nach einem Unfall mit neun Toten vorübergehend die Musterzulassung suspendiert. Die Luftfahrtbehörden von Australien und von Neuseeland sind dem Beispiel der EASA gefolgt.
Die EASA sowie die Luftfahrtbehörden in Australien und Neuseeland hatten die Gipps Aero Airvan 8 vorübergehend gegroundet. © Volker K. Thomalla