Am 19. Januar dieses Jahres war eine Robinson R44 Raven II auf der südafrikanischen Insel Bird Island abgestürzt und wurde dabei schwer beschädigt. Bei der Unfalluntersuchung durch die südafrikanischen Ermittler stellte sich heraus, dass ausgerechnet ein Pinguin – die Vögel sind ja bekanntermaßen flugunfähig – den Absturz des leichten Kolbenmotor-Hubschraubers ausgelöst hatte.
Aber der Reihe nach: Die R44 mit dem Kennzeichen ZS-RJCwar nach Bird Island in der Eastern Cape Region des Landes geflogen, um dort von einem Spezialisten Luftaufnahmen durchführen zu lassen. Nach Abschluss der Aufnahmen, die zur Zählung der dortigen Vogelpopulation gemacht wurden, landete der Hubschrauber auf der Insel, und der Ornithologe bat den Piloten, einen Pinguin zurück zum Chief Dawid Stuurman Airport in Port Elizabeth zu transportieren.
Die Transportkiste des Pinguins war ungeeignet für den Transport des Tieres in einem Hubschrauber. © SACAA
Laut des Untersuchungsberichts der südafrikanischen Zivilluftfahrtbehörde stimmte der Pilot der Bitte zu, und der Pinguin wurde in einen Karton gelegt. „Der Pilot führte eine Risikobewertung für den Flug durch. Er versäumte es jedoch, die Beförderung des Pinguins an Bord zu berücksichtigen“, beschreibt der Bericht den Auslöser des Vorfalls. Darin heißt es weiter, dass ein Passagier auf dem linken Vordersitz den Karton mit dem Pinguin auf seinen Schoß legte und sie mit ihn mit den Händen festhielt.
Nachdem der Pilot den Motor gestartet und die Leistung erhöht hatte, hob der Hubschrauber zunächst normal ab. Doch als er sich etwa 15 Meter über dem Boden befand, rutschte der Karton nach rechts weg und fiel auf den Cyclic. „Infolgedessen bewegte sich der Cyclic Pitch Control Lever in die äußerste rechte Position“, heißt es in dem Bericht. „Der Hubschrauber rollte nach rechts, und der Pilot konnte nicht mehr rechtzeitig gegensteuern.“
Auch der Pinguin blieb ohne Blessuren
Die Hauptrotorblätter schlugen auf dem Boden auf, und der Hubschrauber kam schwer beschädigt auf der Steuerbordseite zum Liegen. „Keiner der Insassen wurde verletzt“, heißt es in dem offiziellen Untersuchungsbericht. „Auch der Pinguin blieb unversehrt.“
Der Transport des Pinguins in der Pappschachtel sei „nicht in Übereinstimmung“ mit den Zivilluftfahrt-Vorschriften für Hubschrauberflüge durchgeführt worden, heißt es weiter. Das Fehlen eines geeigneten Transportbehälters für den Pinguin führte einer gefährlichen Situation und in der Folge zum Unfall. Bei der Bewertung möglicher Gefahren – wie etwa eine Verlagerung der Ladung – hätte dies berücksichtigt werden müssen.
Bob Fischer
Keine News mehr verpassen: Abonnieren Sie unseren Newsletter!
Folgen Sie uns auf Bluesky
Liken Sie uns auf Facebook
Schon gelesen? Weitere Berichte zur Flugsicherheit: