US-Präsident Trump hat am 6. Juni mit einem Präsidialdekret die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) angewiesen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Verbot aufzuheben, das zivile Überschallflüge über Land über dem Territorium der Vereinigten Staaten verbietet. Das Verbot war Anfang der siebziger Jahre ausgesprochen worden, als die Concorde in den Flugbetrieb ging und sollte vordergründig die Bevölkerung vor einer Belästigung durch den Überschallknall der Flugzeuge schützen, stellte aber auch einen Versuch dar, die eigene Luftfahrtindustrie gegen eine erfolgreiche französisch-britische Concorde zu schützen.
In dem Präsidialdekret heißt es: „Diese Anweisung ist der Beginn einer historischen nationalen Initiative, mit der die Vereinigten Staaten ihre unangefochtene Führungsrolle im Bereich der Hochgeschwindigkeitsluftfahrt zurückerobern wollen. Durch die Aktualisierung veralteter Standards und die Nutzung der Technologien von heute und morgen werden wir unsere Ingenieure, Unternehmer und Visionäre in die Lage versetzen, die nächste Generation des Flugverkehrs zu entwickeln, die schneller, leiser, sicherer und effizienter sein wird als je zuvor.“
Beseitigung von regulatorischen Hindernissen
Die FAA solle zudem eine Übergangsregelung für einenLärm-basierten Zulassungsstandard schaffen und unmittelbar die notwendigen Schritte unternehmen, um regulatorische Hindernisse zu beseitigen, die den Fortschritt von Überschall-Luftfahrttechnologie in den Vereinigten Staaten behindert. Innerhalb von 18 Monaten soll der FAAAdministrator einen Vorschlag NPRM (Notice of Proposed Rule Making) für einen Zulassungs-Standard für Lärm von Überschall-Flugzeugen unterbreiten, der innerhalb von 24 Monaten als finale Vorschrift veröffentlicht werden soll. „Die vorgeschlagene Regelung soll akzeptable Lärmgrenzwerte für den Start, die Landung und den Überschallflug auf der Strecke festlegen, basierend auf Daten aus Betriebsprüfungen und Forschung, Entwicklung, Tests und Bewertungen (RDT&E) gemäß Unterabschnitt 3(a) dieser Verordnung und unter Berücksichtigung der Akzeptanz in der Bevölkerung, der wirtschaftlichen Angemessenheit und der technischen Machbarkeit“, heißt es in dem Dekret.
Außerdem soll der Direktor des OSTP (Office of Science and Technology Policy) bei der ICAO (International Civil Aviation Organization) und ausländischen Schlüsselpartner darauf hinwirken, dass man die Vorschriften in Bezug auf Überschallflüge auf globaler Ebene auf eine Linie bringt.
Volker K. Thomalla
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