Der kurze Satz im Abschnitt E des NOTAMs A1458/25 der belgischen Flugsicherungsorganisation Skeyes hat es in sich. Er lautet: „E) ALL FLIGHTS WITH ACFT USING AVGAS100LL NOT ALLOWED“, auf deutsch: Alle Flüge von Flugzeugen, die Avgas 100LL verwenden, sind nicht erlaubt. Er bezieht sich auf den Flughafen Antwerpen (EBAW). Antwerpen ist nach Ostende (EBOS) der zweite Flughafen des Landes, der Avgas-betriebene Flugzeuge verbannt. Dies hat massive Kritik von Pilotenverbänden hervorgerufen.
Die AOPA Luxemburg beispielsweise verurteilt diese Entscheidung auf das Schärfste. Es handele sich um einen diskriminierenden, unbegründeten und potenziell rechtswidrigen Akt, der die Rechte von Piloten, Flugzeugbesitzern und Luftfahrtunternehmen in der Region gefährde.
Sie schreibt: „Öffentliche Flughäfen müssen allen Nutzern dienen – nicht nur denen, die sie bevorzugen. EBOS und EBAW sind Flughäfen in öffentlichem Besitz. Rechtmäßig zugelassenen Flugzeugen den Zugang zu den Flughäfen zu verweigern, nur weil sie mit AVGAS100LL fliegen, ist nicht nur inakzeptabel, sondern verstößt gegen grundlegende Prinzipien des Zugangs zum Luftverkehr. Flugzeuge, die mit AVGAS100LL fliegen, sind zertifiziert, sicher und legal. Diese Flugzeuge werden für eine Vielzahl von lebenswichtigen Aktivitäten eingesetzt: Privatflugverkehr, Berufsausbildung, Geschäftsreisen und Notfalleinsätze. Sie sind nicht das Problem – sie werden zu Sündenböcken gemacht.“
Willkürliche Beschränkungen
Die AOPA Luxemburg fordert, die für Flugzeuge mit AVGAS-100LL gesperrten Flugplätze umgehend wieder zu öffnen. Sie schreibt: „Wir unterstützen das Ziel einer bleifreien Zukunft – aber nicht durch Chaos, Illegalität und Ausgrenzung. Der Schritt von Ostende und Antwerpen ist ein Angriff auf die Freiheiten der Luftfahrt, und wenn er unangefochten bleibt, schafft er einen gefährlichen Präzedenzfall für den Zugang zu Flughäfen in ganz Europa.
Die AOPA Luxemburg fordert die belgischen Behörden und die Betreiber von EBOS und EBAW auf, die Verbote sofort zurückzunehmen; oder die nach EU-Recht erforderliche vollständige rechtliche und wissenschaftliche Begründung zu liefern.
Bis dahin bleiben diese Beschränkungen willkürlich, diskriminierend und können rechtlich angefochten werden. Die AOPA Luxemburg steht für rechtmäßigen Zugang, technische Fakten und einen fairen Übergang – nicht für politisches Theater auf Kosten der Allgemeinen Luftfahrt.“
Bob Fischer
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