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Die Royal New Zealand Air Force sucht einen Boeing-757-Nachfolger

Jetzt muss es zügig gehen: Die Royal New Zealand Air Force (RNZAF) hat eine Ausschreibung veröffentlicht, mit der sie Ersatzflugzeuge für ihre in die Jahre gekommenen Boeing 757 zu finden erhofft. 2027 soll für die zweite Boeing 757 der RNZAF in den Ruhestand gehen.

6.01.2025

Die Royal New Zealand Air Force hat ihre Boeing 757 auch für Flüge in die Antarktis genutzt. © RNZAF

Die Luftstreitkräfte von Neuseeland (Royal New Zealand Air Force – RNZAF) wollen ihre alternden Boeing 757 bis Ende 2027 durch ein neues Muster ablösen. Sie haben als Ersatz die Boeing 737 MAX 8 oder den Airbus A321 ins Auge gefasst und Mitte Dezember eine entsprechende Ausschreibung (757 replacement tender) veröffentlicht. Die beiden Boeing 757-200 (Kennzeichen NZ7571 und NZ7572) stießen im April beziehungsweise im Juni 2003 zur RNZAF. Sie dienten vorher bei der Transavia (damalige Kennzeichen PH-TKA und PH-TKB). Sie sind beide mittlerweile über 30 Jahre alt.

Deswegen steigen auch die Wartungskosten von Jahr zu Jahr. Eines der beiden Flugzeuge wurde erst im Herbst 2024 dauerhaft geparkt, nachdem Probleme mit der Betriebszuverlässigkeit den Einsatz des Flugzeugs deutlich eingeschränkt hatten.

Die Boeing 757 fliegen auch die Antarktis

Die Boeing 757 der RNZAF werden von der 40 Squadron Ki Nga Hau e Wha („Zu den vier Winden“) auf der Basis Whenuapai im Nordwesten von Auckland betrieben. Neuseeland nutzt die Boeing 757 für weltweite Einsätze und auch immer wieder zur Versorgung beziehungsweise zum Personalwechsel der neuseeländischen Antarktis-Forschungsstation.

Das Verteidigungsministerium des Südpazifik-Staates erklärte bei der Veröffentlichung der Ausschreibung, dass die Regierung den Kaufe „kommerziell verfügbarer, handelsüblicher Standardrumpf-Flugzeuge der Typen Boeing 737 Max 8 oder Airbus A321“ anstrebe. In der Ausschreibung werden detaillierte Informationen über das angebotene Flugzeug, die Lieferfristen, die militärische Registrierung, die Eigentumsverhältnisse und die Hinterlegungsbedingungen abgefragt. Leasinggeber sind verpflichtet, Kaufoptionen in ihre Angebote aufzunehmen. Insbesondere beschränkt sich der Umfang dieser Ausschreibung auf den Erwerb der Flugzeuge und Triebwerke. Davon ausgenommen sind damit verbundene Dienstleistungen wie Wartung, Support und Zusatzangebote. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 23. Januar 2025.

Bob Fischer

 

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Über Bob Fischer

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Bob Fischer ist PPL-Inhaber mit diversen Ratings. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Luftfahrtmagazinen auf der ganzen Welt. Bob hat eine große Erfahrung in Air-to-air-Fotografie mit Jets, Kolbenmotor- und Turbopropflugzeugen. Er hat mehr als 40 Jahre für der CAA-NL gearbeitet, sein letzter Job war Inspekteur für Flugausbildung in den Niederlanden.

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