Wer in den nächsten Tagen in die Niederlande fliegen will, sollte die NOTAMs unbedingt aufmerksam lesen, denn von Montag, 23. Juni, 15.00 Uhr bis Mittwoch, 25. Juni, 23.59 Uhr gilt eine vorübergehende Luftraumbeschränkung. Dieser besteht aus zwei konzentrischen Zonen. Im Umkreis von 9 Seemeilen (16,5 Kilometer) um Den Haag gilt eine vollständige Luftraumsperrung. Es sind nur Flüge für die Staatssicherheit oder medizinische Notfälle erlaubt. Im Umkreis von 50 Seemeilen (93 km) um Den Haag gilt ebenfalls eine umfassende Einschränkung: Der Luftraum ist für den gesamten nicht unbedingt notwendigen Flugverkehr gesperrt, sofern nicht ausdrücklich davon ausgenommen.
VFR-Flüge sind grundsätzlich verboten
Die Beschränkungen betreffen den Flughafen Rotterdam Den Haag, den Flughafen Lelystad sowie Hilversum, Seppe (internationaler Flughafen Breda) und den Flughafen Midden Zeeland. Für diese Bereiche sind Freizeitverkehr, Schulungsflüge, Rundflüge, Ballonfahrten, Segelflüge und andere Flüge während der Sperrfrist grundsätzlich nicht gestattet. VFR-Verkehr und nicht unbedingt notwendige IFR-Flüge sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie fallen unter eine Ausnahmeregelung.
Ausnahmen gelten für die Polizei und Flüge, die der Sicherheit dienen, medizinische Flüge wie Ambulanzflüge und Organtransporte, Such- und Rettungsflüge (Search and Rescue, SAR) sowie Militäreinsätze.
Die Polderbaan in Schiphol wird während des Gipfels zum Parken und Sichern von Regierungsflugzeugen genutzt. In Kombination mit der geplanten Wartung der Landebahn Buitenveldert führt dies am Flughafen Amsterdam-Schiphol zu zehn Prozent weniger geplanten Flügen.
Bob Fischer
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